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Haushaltswirtschaft

Aufstellen und Bewirtschaften der Haushaltspläne

Vor Beginn eines Haushaltsjahres ist ein Haushaltsbuch zu erstellen. Kernstücke sind die Haushaltssatzung zusammen mit dem Ergebnis- und dem Finanzplan.


Die Haushaltssatzung wird vom Stadtrat beschlossen und beinhaltet die wesentlichen wirtschaftlichen Vorgaben für das Haushaltsjahr. Vor allem sind das die Höhe der Aufwendungen und Erträge, der Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen, vorgesehene Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten sowie wesentliche Steuersätze. 

Im Ergebnis- und Finanzplan sind die Aufwendungen und Erträge sowie die Ein- und Auszahlungen weiter aufgeschlüsselt. Hieraus ergibt sich, für welche Maßnahmen und Leistungen Aufwendungen vorgesehen sind und wie diese finanziert werden sollen.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 5 Finanzen, Vermögen

Bereich Finanzmanagement

Leitung Christian Welsch

Fon 02205 / 802 500

Fax 02205 / 802 88 500

Christian.Welsch@Roesrath.de