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| des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung in Rösrath |
Der Beirat nimmt sich der Probleme von Menschen mit Behinderung in der Stadt Rösrath an. Er berät Rat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen Fragen, welche die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen. Er informiert die verantwortlichen Stellen über spezifische Probleme der Menschen mit Behinderung und verfolgt unter diesem Aspekt die kommunalpolitische Entwicklung in Rösrath. Er berät bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen. Die Verwaltung muss vor einer abschließenden Entscheidung im Rat oder Ausschuss den Beirat insbesondere über städtebauliche Planungen und Vorhaben, welche die Interessen von Menschen mit Behinderung tangieren könnten, durch Zusendung der Tagesordnung mit Vorlagen des jeweiligen Fachausschusses informieren. Die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW müssen berücksichtigt werden. |
| 2. Zusammensetzung des Beirates |
Der Rat beruft je ein Mitglied und je ein stellvertretendes Mitglied aus den in der Stadt aktiven Behindertenverbänden und Einrichtungen der Behindertenhilfe, ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus den Alten- und Pflegeheimen und ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des integrativen Kindergartens „Villa Löwenzahn“, soweit ein Vorschlag erfolgt. Der Behindertenbeirat ist berechtigt, bis zu sechs Menschen mit Behinderung, die in der Stadt Rösrath wohnen, als Mitglieder zu berufen. An den Sitzungen des Beirates nimmt ein Vertreter des Fachbereiches 2 teil. Zu den Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderung können je nach Beratungsgegenstand auch andere Stellen oder Institutionen hinzugezogen werden (z.B. der Landschaftsverband, der Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer).
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Der Beirat wählt aus seinen Reihen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Amtszeit entspricht der Wahlperiode des Rates der Stadt. Nach Ablauf der Amtszeit üben die bisherigen Beiratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zur Konstituierung des neuen Beirats weiter aus. Zur konstituierenden Sitzung eines neu benannten Beirates lädt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Rösrath ein.
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| 4. Einberufung des Beirates |
Die/der Vorsitzende lädt den Beirat unter Vorlage einer Tagesordnung mindesten zweimal im Jahr mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich ein. Im Falle der Verhinderung benachrichtigt das Mitglied seinen Stellvertreter. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder ist der Beirat einzuberufen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Bei Bedarf können einzelne Tagesordnungspunkte nicht-öffentlich beraten werden. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Behindertenbeirats erhalten entsprechend den für den Rat geltenden Bestimmungen Sitzungsgeld.
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| 5. Stimmberechtigung und Antragstellung |
Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme und ist antragsberechtigt.
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Empfehlungen, Beschlüsse usw. bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
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Die Verwaltung fertigt eine Niederschrift, die spätestens einen Monat nach Sitzungstermin zugestellt wird.
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| Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. |
Rösrath, den 17.11.2005 Dieter Happ, Bürgermeister |
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