Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rösrath, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, erfolgen ab 2009 nach § 13 (1) der Hauptsatzung unter der Überschrift „Bekanntmachungen der Stadt Rösrath“ in den Rheinisch-Bergischen Regionalausgaben des „Kölner-Stadt- Anzeigers“ und der „Kölnischen Rundschau“ (Bergische Landeszeitung). Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachungen vorgeschrieben sind.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form der Hauptsatzung nach § 13 (3) infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der Anschlagstafel am Bürgerbüro in Rösrath (Hoffnungsthal), Rathausplatz.