Wir bewahren Fundsachen 6 Monate lang auf. Nach diesen 6 Monaten können Sie als Finder Eigentum an der Fundsache erwerben. Gefundene Fahrräder bringen Sie bitte zur Polizei. Meldet sich der Besitzer, so kann der Finder von diesem einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
Haben Sie einen Gegenstand verloren, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch ebenfalls an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros. Diese prüfen dann gerne, ob er bereits aufgefunden und abgegeben wurde.