Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Bürgerbüros bestätigen Ihnen gerne die Übereinstimmung einer Kopie oder Abschrift mit dem Original, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift usw. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Hierzu bringen Sie bitte das Original mit. Die Kopie können wir Ihnen gegen eine Gebühr von 0,50 EUR pro Kopie erstellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) oder für Rentenangelegenheiten vornehmen können. Siehe rechts "Verwandte Services".
Ausnahme sind Beglaubigungen für Bewerbungen um Ausbildungsstellen/Studienplätze (sofern Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben).
Diese können wir Ihnen kostenlos erstellen.
Beglaubigung von Unterschriften, auch hier sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro gerne behilflich. Neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass bringen Sie bitte das Schriftstück mit, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll. Die Beglaubigung ist möglich, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.