Die Ausfertigung eines Führungszeugnisses für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde kann im Bürgerbüro beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Die Beantragung muss durch den Betroffenen persönlich erfolgen. Zur Beantragung sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung für eine Behörde: deren Anschrift und Aktenzeichen
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen) bringen Sie bitte eine entsprechende schriftliche Aufforderung der Stelle mit, für die Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen. In dieser schriftlichen Aufforderung müssen die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG bestätigt sein.
Führungszeugnisse können nur von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Wenn Sie nicht in Rösrath gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.