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| Ausleihe, Ausleihkonditionen, Ausleihfristen |
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| Bücher, Kassetten, CD-ROMs, CDs |
4 Wochen |
| Zeitschriften |
2 Wochen |
| Videos und DVDs |
7 Tage |
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| Verlängerungen sind möglich, wenn die Medien nicht anderweitig vorgemerkt sind: |
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| Bücher, Kassetten, CD-ROMs, CDs |
2 x je 4 Wochen |
| Zeitschriften |
2 x je 1 Woche |
| Videos und DVDs |
keine Verlängerung |
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| Die Verlängerungen können persönlich in der Bücherei oder telefonisch vorgenommen werden. Bei der telefonischen Verlängerung eines oder mehrerer Medien erhält der Nutzer eine Bearbeitungsnummer, die als Nachweis einer gültigen Verlängerung gilt. |
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| Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten einen kostenlosen Leseausweis. |
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Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.) |
kostenlos |
| Erwachsene |
20,00 € 12 Monate |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 |
10,00 € 12 Monate |
| Empfänger von Leistungen des SGB II und SGB XII; Grundsicherung für Erwerbslose und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt |
10,00 € 12 Monate |
| Tageskarte zur einmaligen Nutzung (mit Ausleihberechtigung) |
3,00 € |
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| Säumnisgebühren |
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| bei Büchern, Zeitschriften und Kassetten |
1,00 € pro Medium und Überziehungswoche max. 30€ |
bei Videos, DVDs, CD-ROMs und CDs |
1,00 € pro Medium und Öffnungswoche max. 30 € |
| Ersatzausweis |
3,00 € |
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| Auswärtiger Leihverkehr |
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| Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei sind, können ggf. über den Auswärtigen Leihverkehr aus einer anderen Bibliothek bestellt werden. |
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| Gebühr pro Medium |
3,00 € |
| Vormerkung pro Medium |
1,00 € |
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| Nutzungsgebühren |
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| Internetnutzung pro angefangene 15 Minuten |
0,50€ |
| Datenausgabe auf Papier pro Seite |
0,20 € |
| Datenausgabe auf Diskette oder CD |
1,00 € |
| Fotokopien pro Seite DIN A4 |
0,20 € |
| Beschädigung oder Entfernen des Barcodes |
1,50 € |
| Bearbeitungsgebühr bei Ersatz oder Beschädigung von Medien (zzg. der Kosten für den Schadenersatz) |
3,00 € |
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| Ersatz bei Verlust und starker Beschädigung der Medien |
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[Geben Sie hier den Text ein] |
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Medien, die bis zu fünf Jahre im Bestand der Bücherei sind, sind zu 100 % des neuen Anschaffungspreises zu ersetzen. |
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Medien, die im Buchhandel nicht mehr zu erwerben sind, sind zu 100 % des ursprünglichen Anschaffungspreises zu ersetzen. |
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Medien, die fünf oder zehn Jahre im Bestand der Bücherei sind, sind zu 50 % des neuen bzw. des ursprünglichen Anschaffungspreises zu ersetzen. |
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Bei Verlust von Einzelbänden aus mehrbändigen Werken - gilt auch für Kassetten und CDs - muss gegebenfalls das Gesamtwerk ersetzt werden, wenn die Bände (Kassetten, CDs) nicht einzeln zu erwerben sind. |
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Bei Verlust von Fernleihwerken gelten die Bestimmungen der entleihenden Bibliothek. |
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Spezielle Einbände sind ggf. in voller Kostenhöhe zu ersetzen. |
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